AGB der hof Niederursel e.V.
AGB der hof Niederursel e.V. für die Vermietung von Seminarräumen (in Folge der hof)
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Seminarraumnutzungsverträge sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Seminarraumvermietung.
2. Abweichende Bestimmungen, auch, soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt.
II. Vertragsabschluss
1. Die Anmietung von Seminarräumen erfolgt schriftlich über unser Buchungsformular oder per E-Mail und wird nach Verfügbarkeit berücksichtigt. Der Kunde erhält von uns eine schriftliche oder per E-Mail versandte Auftragsbestätigung, mit der ein Seminarraumnutzungsvertrag zustande kommt.
III. Mietkosten und Zahlungsbedingungen
1. Die max. Teilnehmerzahl und zeitliche Nutzung der Seminarräume sind in dem Buchungsformular hinterlegt. Bei abweichenden Nutzungszeiten behält sich der hof einen Preisaufschlag vor.
2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, behalten wir uns vor, bei einer Erhöhung der Vermietungspreise den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 10% anzuheben.
3. Mietkosten für einen Seminarraum und die gewünschten Zusatzleistungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzüge innerhalb von 7 Werktagen zu begleichen.
IV. Rücktritt des Kunden, Stornierung
1. Unsere Seminarräume können kostenfrei schriftlich oder per E-Mail bis zu 4 Wochen vor Mietbeginn kostenfrei storniert werden.
2. Bei einer späteren Stornierung bis eine Woche vor Mietbeginn behalten wir uns vor, Kosten in Höhe von 50% vom Gesamtpreis der Buchung in Rechnung zu stellen. Bei kurzfristiger Stornierung innerhalb eine Woche vor Mietbeginn fallen Kosten in Höhe von 100% vom Gesamtpreis der Buchung an.
3. Vorstehendes entfällt für den Fall, dass der Mieter einen zahlenden Ersatzmieter stellt
4. Vorauszahlung: Eine Anzahlung ist nicht erforderlich.
V. Rücktritt des hofes
1. Der hof ist ebenso berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
höhere Gewalt oder andere nicht vorhersehbare Ereignisse die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden; begründete Annahme besteht, dass die Veranstaltung sitten-, straf- oder ordnungswidrigen Charakter annimmt, den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des hofs gefährden kann.
2. Bei berechtigtem Rücktritt des hofs entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Ebenso erfolgt bei Mietausfall oder Terminverschiebung keine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie durch Arbeitsausfall entstehende Auslagen.
VI. Sonderbedingungen Raumanmietung und Haftung
Für die Inhalte und die Durchführung seiner Veranstaltung ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde hat sicherzustellen, dass durch ihn oder in seinem Auftrag durchgeführte Maßnahmen keine Verstöße gegen Gesetze, insbesondere gegen straf- und ordnungsrechtliche Bestimmungen, sowie Schutzrechte Dritter entstehen. Der hof Niederursel e.V. ist nicht zur Überprüfung verpflichtet. Der hof Niederursel e.V. haftet nicht für Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch den Kunden bzw. seine Teilnehmer, Mitarbeiter oder sonstige Dritte verursacht werden. Der Kunde versichert, dass er eine entsprechende Haftpflichtversicherung vorweisen kann. Der hof Niederursel e.V. übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter (persönlicher) Gegenstände des Kunden es sei denn, es liegt ein Verschulden des Vermieters vor. Der Kunde hat Schäden jeglicher Art unverzüglich nach seiner Entdeckung und vor Verlassen des Mietobjektes schriftlich anzuzeigen. Eine verspätete Anzeige führt zum Ausschluss der Haftung.
VII. Rauchverbot
Bitte beachten Sie, dass in allen Gebäuden und im Hof selbst rauchen untersagt ist. Gelegenheiten zum Rauchen gibt es im Außenbereich am Eingangstor des hofes.
VIII. Schlussbestimmung
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt, Änderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen werden.
der hof Niederursel e.V.
Seminarraumvermietung
Alt-Niederursel 51
60439 Frankfurt